Je nach Bedürfnis bieten wir Ihnen folgende Formen der Wertermittlung an:
Das Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB ist die ausführlichste Form eines Gutachtens. Neben einer detaillierten Objektbeschreibung enthält es zwei Wertermittlungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), eine ausführliche Begründung des ermittelten Wertes, die Berücksichtigung von Rechten und Lasten sowie eine umfangreiche Darstellung der Anlagen. Anlässe für ein Verkehrswertgutachten sind z.B. ungütliche Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung und Erbschaft oder Zwangsversteigerungen.
Das Verkehrswertgutachten hat vor Gericht und Finanzbehörden Bestand.
Wenn Sie ein Gutachten benötigen, das nicht vor Gericht oder Behörden Bestand haben muss, ist ein Kurzgutachten eine passende und kostengünstigere Alternative für Sie. Mögliche Situationen für ein Kurzgutachten sind Kauf und Verkauf einer Immobilie, Übertragung oder eine gütliche Einigung bei Scheidung oder Erbschaft.
Der Unterschied zu einem Verkehrswertgutachten liegt darin, dass die Objektbeschreibung, Erläuterung des Wertermittlungsverfahrens sowie enthaltene Anlagen verkürzt dargestellt werden. Das Ergebnis des Immobilienwertes ist das gleiche. Die Berechnung erfolgt hier i.d.R. jedoch nur durch die Anwendung eines einzelnen Wertermittlungsverfahrens, das typisch für die Objektart ist. Die Bewertung von ggf. vorliegenden Baulasten und im Grundbuch eingetragenen Rechten und Lasten kann zusätzlich beauftragt werden.
Eine Werteinschätzung beruht auf Erfahrungswerten aus dem Vermittlungsgeschäft und anderen Bewertungen. Eine Berechnung auf Basis der ImmoWertV findet hierbei nicht statt. Der Aufbau ähnelt einem Exposé mit einer kurzen Beschreibung des Objektes. Diese Variante eigent sich, wenn Sie eine grobe Werteinschätzung für Ihr Objekt haben möchten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.weberwert.de.